Seit
Einführung des Alterseinkünftegesetzes am 01.01.2005
fördert der Staat die private Altersvorsorge noch stärker.
Die Riester-Rente ist unverzichtbar für Ihre private
Altersvorsorge, da sie einen wesentlichen Teil Ihrer Einkünfte
im Ruhestand darstellt. Ihren persönlichen Anlagementalitäten
entsprechend bietet die SÜDWESTBANK verschiedene Wege
zur „Beantragung“ der Riester-Rente an.
Neben der „Riester-Rente“ kann mit der BasisRente
(„Rürup-Rente) die eigene Altersvorsorge
verbessert werden. Die BasisRente ermöglicht es, die
Beiträge als Sonderausgaben geltend zu machen, was die
Steuerlast umso mehr senkt, je höher das Einkommen ist.
Außerdem ist das Vermögen der BasisRente im Fall
der Arbeitslosigkeit geschützt, muss also nicht aufgebraucht
oder angerechnet werden.
Beim Online-Ratgeber des Bundesverbandes deutscher Banken
finden sie Informationen
zur Altersvorsorge. |