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  Seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes am 01.01.2005 fördert der Staat die private Altersvorsorge noch stärker.

Die Riester-Rente ist unverzichtbar für Ihre private Altersvorsorge, da sie einen wesentlichen Teil Ihrer Einkünfte im Ruhestand darstellt. Ihren persönlichen Anlagementalitäten entsprechend bietet die SÜDWESTBANK verschiedene Wege zur „Beantragung“ der Riester-Rente an.

Neben der „Riester-Rente“ kann mit der BasisRente („Rürup-Rente) die eigene Altersvorsorge verbessert werden. Die BasisRente ermöglicht es, die Beiträge als Sonderausgaben geltend zu machen, was die Steuerlast umso mehr senkt, je höher das Einkommen ist. Außerdem ist das Vermögen der BasisRente im Fall der Arbeitslosigkeit geschützt, muss also nicht aufgebraucht oder angerechnet werden.

Beim Online-Ratgeber des Bundesverbandes deutscher Banken finden sie Informationen zur Altersvorsorge.

   
 

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