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Abgeltungssteuer.
Informationen und Formulare.

Im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer gibt es einige neue Formulare, die auch für Sie relevant sein könnten.

Steuerbescheinigung/Verlustbescheinigung:
Seit Einführung der Abgeltungssteuer am 1. Januar 2009 haben sich die steuerlichen Berechnungsgrundlagen umfassend verändert. Dies hat auch Auswirkungen auf die Steuerbescheinigungen.

Grundsätzlich ist eine Angabe von Kapitalerträgen für Privatpersonen in der Einkommensteuererklärung mittels der Anlage KAP nicht mehr erforderlich, da mit Einbehalt der Abgeltungssteuer die zu zahlende Steuer auf Kapitalerträge abgegolten ist.
Die Ausstellung einer Steuerbescheinigung ist daher grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

Sinnvoll ist die Ausstellung einer Steuerbescheinigung und/oder Verlustbescheinigung wenn:

  • Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt und in unserem Hause kapitalertragsteuerpflichtige Erträge angefallen sind. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der so genannten Günstigerprüfung über die Einkommensteuererklärung.
  • Sie eine Steuerbescheinigung zur Veranlagung der Kirchensteuer benötigen.
  • Sie mehrere Bankverbindungen haben und eventuell angefallene Verluste mittels der Einkommensteuererklärung verrechnen möchten.

Sofern Sie die Zusendung einer Steuerbescheinigung wünschen, senden Sie uns das Auftragsformular "Auftrag zur Ausstellung steuerlicher Dokumente" bitte bis spätestens 15.12. des laufenden Jahres ergänzt und unterschrieben zu.

Sofern Sie auch eine Verlustbescheinigung beauftragen, beachten Sie bitte, dass noch nicht ausgeglichene Verluste zum Jahresende ausgebucht werden und dann nicht mehr für eine automatische Verrechnung zur Verfügung stehen. Eine Verrechnung ist dann nur noch über die Einkommenssteuerveranlagung möglich. Wir empfehlen Ihnen, vor der Beauftragung Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten. Ihr Auftrag gilt bis auf Widerruf.
Zum Formular:
- Auftrag zur Ausstellung steuerlicher Dokumente
- Kundeninformation zu Steuerbescheinigungen

Kirchensteuerabzug:
Seit Einführung der Abgeltungssteuer besteht die Möglichkeit, bei privaten Kapitalerträgen die hierauf entfallene Kirchensteuer direkt bei der Auszahlung abzuführen. Alternativ erfolgt eine Berechnung über die Steuererklärung.
Zum Formular: Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer

Trennung von betrieblichen und privaten Konten:
Für die Umsetzung der Abgeltungssteuer muss ab dem Jahr 2009 eindeutig zwischen privaten und betrieblichen Konten unterschieden werden, da die Erträge steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Für die Ausstellung der richtigen Steuerbescheinigung in den folgenden Jahren ist eine entsprechende Kennzeichnung der Konten erforderlich.
Führen Sie sowohl betriebliche als auch private Konten bei uns, so teilen Sie uns bitte anhand folgender Formulare mit, welches Konto Sie privat und welches Sie betrieblich verwenden.

1.) Sie sind Privatkunde und haben ein oder mehrere betriebliche Konten: "Privatkunde mit betrieblichen Konten"

2.) Sie sind Firmenkunde und haben ein oder mehrere private Konten: "Betrieblicher Kunde mit privaten Konten"


Sollten Sie auch ein betriebliches Depot bei uns unterhalten oder betriebliche Termin- und Optionsgeschäfte tätigen, ist die Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG auszufüllen.
Zum Formular: Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug

Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 0800 / 600 907 00 (kostenfrei) . Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Die SÜDWESTBANK gibt die gesetzlichen Neuregelungen, Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen nur auszugsweise wieder. Für etwaige Informationsfehler übernimmt sie keine Haftung. Die Inhalte der einzelnen Beiträge sind nicht zu dem Zweck erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Zu steuerlichen Themen befragen Sie Ihren Steuerberater. Stand: 12 / 07

   
 

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