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Der Staat fördert Ihre private Vorsorge: Eigeninitiative wird heute mehr als je zuvor vom Staat mit Zulagen, aber auch mit Steuervergünstigungen belohnt.

Die einzelnen Förderungen im Überblick

Förderberechtigt sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, (Arbeitnehmer), Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Arbeitslose und pflichtversicherte Selbständige.

Ehepartner, die selbst nicht zu diesem Personenkreis gehören und nicht dauerhaft getrennt leben, können über einen gekoppelten Zweitvertrag ebenfalls die Riester-Zulage in Anspruch nehmen.

Hier sehen Sie die im Laufe der Zeit stetig gestiegene Förderung und Steuervorteile.

JahrJährlicher förderungsfähiger Gesamtbetrag inkl. ZulagenJährliche Zulagen

 

in % vom
Brutto-EK

Max.

Grundzulage
Ledige
Grundzulage
Verheiratete
Zulage je
Kind

2002-2003

1,00%

525
Euro
38
Euro
76
Euro
46
Euro

2004-2005

2,00%

1.050
Euro
76
Euro
152
Euro
92
Euro

2006-2007

3,00%

1.575
Euro
114
Euro
228
Euro
138
Euro

seit 2008

4,00%

2.100
Euro
154
Euro
308
Euro
185
Euro
Ihre Vorteile der Riester-Rente
  • Nutzung staatlicher Zulagen, Beiträge sind steuerlich absetzbar
  • Zusätzliche Zulage in Höhe von 300 Euro für jedes Kind, wenn nach dem 31.12.2007 geboren und kindergeldberechtigt
  • Einmaliger Zuschuss bei Neuabschluss in Höhe von 200 Euro für Berufsstarter, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Nachgelagerte Besteuerung: Erträge in Ansparphase bleiben unversteuert
  • Lebenslange Rente, vererbbar an Ehepartner mit eigenem Altersvorsorgevertrag

 

Für eine ausführliche persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Experten und vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns, Sie in einer Filiale in Ihrer Nähe begrüßen zu dürfen.

Die Rürup-Rente ist ideal für gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte, Selbständige, Heil- und Freiberufler sowie rentennahe Jahrgänge.

Ihre Vorteile der Rürup-Rente
  • Hoher steuerlicher Vorteil durch Sonderausgabenabzug
  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Flexible Beitragsgestaltung auch während der Laufzeit
  • Vererbbar an Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder (max. bis Vollendung des 27. Lebensjahres)

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Die betriebliche Altersvorsorge ist eine kapitalbildende Rentenversicherung, deren Beiträge aus dem Bruttogehalt entrichtet werden. Hierdurch sparen Sie sich Steuern und Sozialabgaben und halten somit Ihren eigenen finanziellen Aufwand gering.

Ihre Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
  • Volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge
  • Sozialversicherungsersparnis auf die Beiträge
  • Einfache Übertragbarkeit auf einen neuen Arbeitgeber

Für eine ausführliche persönliche Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge und weiteren Möglichkeiten wie Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Pensionszusagen wenden Sie sich bitte an unsere Experten. Vereinbaren Sie am besten jetzt einen Termin. Wir freuen uns, Sie in einer Filiale in Ihrer Nähe begrüßen zu dürfen.

 

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