Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Seit 1. Januar 2009 werden auf sämtliche Kapitalerträge, die den Sparerpauschbetrag überschreiten, pauschal 25 % Kapitalertragssteuer erhoben. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag in Höhe von derzeit 5,5 % des Kapitalertragssteuerbetrags sowie eventuell Kirchensteuer (in der Regel 8 % oder 9 % des Kapitalertragssteuerbetrags).
Die Neuregelungen im Überblick:
- Der Abgeltungssteuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Die Haltedauer spielt keine Rolle mehr für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen – die zwölfmonatige Spekulationsfrist entfällt.
- Gewinne aus Aktienverkäufen sowie Dividenden werden komplett versteuert und auf den Sparerpauschbetrag angerechnet – das bisher gültige Halbeinkünfteverfahren gilt seit 2009 nicht mehr.
Anlagebetrag mit 3% Zinsen | 20.000 € | |
Kapitalertrag aus Zinsen | 600 € | |
Freistellungsauftrag (Sparer-Pauschbetrag) | - 200 € | |
Bemessungsgrundlage für Abgeltungssteuer | = 400 € | |
Tatsächliche Abgeltungssteuer in Höhe von | ohne Kirchensteuer | mit 9% Kirchensteuer |
+ 5,5% Solidaritätszuschlag | =5,50 € | 5,37 € |
+ 9% Kirchensteuer | 8,80 € |