Die SÜDWESTBANK gehört als Privatbank dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) an. Die Einlagen der SÜDWESTBANK-Kunden sind daher durch den Einlagensicherungsfonds des BdB gesichert. Gesichert sind je Kunde Guthaben bis 30 % des haftenden Eigenkapitals, gemessen am letzten Jahresabschluss der SÜDWESTBANK („Sicherungsgrenze“).
Die Sicherungsgrenze der SÜDWESTBANK AG liegt zurzeit bei 77,247 Mio. Euro je Kunde. Auf Anfrage gibt der Bundesverband deutscher Banken (BdB) allen Interessierten die jeweils aktuelle Sicherungsgrenze einer Mitgliedsbank bekannt. Die Grenze kann auch auf den Internetseiten des BdB unter www.bankenverband.de abgefragt werden.
Gesichert sind nicht nur die Einlagen von Privatpersonen, sondern auch die Einlagen von Firmen und öffentlichen Stellen. Geschützt sind insbesondere die Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen werden dagegen nicht geschützt.
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