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Geldwäschepräventionsprogramm

Änderung in der Aufsichtspraxis

Ab 08.08.2021 ist folgendes zu beachten:

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, 

wir möchten Sie frühzeitig darauf hinweisen, dass es ab dem 08. August 2021 Änderungen in der Aufsichtspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt, welche auch Sie als Kunde der SÜDWESTBANK - BAWAG AG Niederlassung Deutschland tangieren werden. 

Durch das Geldwäschepräventionsprogramm der Kreditinstitute wird ein wesentlicher Teil zur Bekämpfung von international organisierter Kriminalität beigetragen. 

Um dem Phänomen der Geldwäsche noch entschiedener entgegentreten zu können; kriminellen Vereinigungen die wirtschaftliche Grundlage entziehen und auch Sie als Kunden noch besser schützen zu können, werden die gesetzlichen Vorgaben an die Kreditinstitute zur Ausgestaltung des Geldwäschepräventionssystems regelmäßig angepasst und verschärft. 

Vor diesem Hintergrund sind alle Kreditinstitute in Deutschland dazu verpflichtet die verstärkten Präventionsmaßnahmen fristgerecht umzusetzen. 

Zu diesem Zweck sind wir als SÜDWESTBANK - BAWAG AG Niederlassung Deutschland ab dem 08. August 2021 dazu verpflichtet bei Bartransaktionen, welche einen Schwellenwert von 10. 000, 00 EURO überschreiten, aussagekräftige Belege hinsichtlich der Mittelherkunft der Vermögenswerte anzufordern. 

Bei Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000,00 EURO bitten wir Sie daher einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen. 

Nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dürfen wir nur Belege akzeptieren, welche den derzeit gültigen Anforderungen entsprechen, diese können beispielsweise die Folgenden sein:

  • Ein aktueller Kontoauszug Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus welchem die vorausgegangene Bargeldauszahlung hervorgeht
  • Eine Barauszahlungsquittung einer anderen Bank, bei welcher die Barauszahlung durch Sie erfolgt ist
  • Ihr Sparbuch, in welchem die vorausgegangene Barauszahlung ersichtlich ist
  • Verkaufs-/ und Rechnungsbelege (z.B. Beleg zum Autoverkauf, Goldverkauf…)
  •  Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte
  •  Letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen, Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10.000,00 EURO ohne die Vorlage eines Herkunftsausweises ab dem 08. August 2021 ablehnen können. 

Bei Bargeldeinzahlungen an Einzahlungsautomaten über 10.000,00 EURO bitten wir Sie, uns gleichzeitig einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis unter Angabe Ihres Namens, dem Datum der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos zukommen zu lassen – beispielsweise per Einwurf in den Briefkasten oder als E-Mail-Anhang an Ihren Berater. 

Wir bitten um Beachtung der neuen Anforderungen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Freundliche Grüße 
SÜDWESTBANK - BAWAG AG Niederlassung Deutschland

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