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Neues Jahr, neue Regeln

Das ändert sich 2021

Nicht mehr lange, dann geht ein in vieler Hinsicht außergewöhnliches Jahr zu Ende. Der Ausblick auf das Jahr 2021 ist vor dem Hintergrund einer weiter grassierenden COVID-19 Pandemie und des Präsidentenwechsels in den USA von Unsicherheiten geprägt. Am Ende des kommenden Jahres werden wir alle hoffentlich trotzdem ein viel positiveres Fazit ziehen können, als dies für 2020 der Fall ist. 

Für eine möglichst positive Bilanz des kommenden Jahres dürfen einige Informationen zu sich ändernden Regelungen nicht fehlen. Wir haben für Sie wie immer einige der wichtigsten Änderungen für ihre privaten Finanzen zusammengestellt.

Umsatzsteuer

Wer als Privatperson in der zweiten Jahreshälfte 2020 eine größere Anschaffung tätigen wollte oder musste, der hatte Glück im Pandemie-Unglück: Die auf 16 Prozent beziehungsweise 5 Prozent reduzierten Umsatzsteuersätze entlasteten den Geldbeutel. Das machte sich vor allem bei höheren Ausgaben bemerkbar, ist ab 2021 aber wieder Geschichte. Ab dem 1. Januar 2021 gelten wieder die gewohnten Umsatzsteuersätze von 19 Prozent und 7 Prozent.

Grundfreibetrag und Spitzensteuersatz

Der steuerliche Grundfreibetrag wird angehoben. Für 2021 liegt der Betrag bei 9.744 Euro, das sind 336 Euro mehr als im Jahr zuvor. Im Folgejahr soll es eine Erhöhung um erneut 240 Euro auf dann 9.984 Euro geben. Bis zum Grundfreibetrag sind keine Steuerzahlungen fällig – dies soll sicherstellen, dass ein Betrag zur Bestreitung des Existenzminimums nicht durch Steuerzahlungen geschmälert wird.

Auch bei den Spitzensteuersatz-Beträgen gibt es Veränderung. Die Betragsgrenze für den Spitzensteuersatz (42%) steigt 2021 auf 57.919 Euro und im Jahr danach auf 58.597 Euro. Für den Reichensteuersatz von 45% steigt der Grenzbetrag auf 274.613 Euro im Jahr 2021 und auf 277.826 Euro im Jahr 2022.Bei Anwendung der Splittingtabelle verdoppeln sich diese Beträge

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Die gute Nachricht für Familien mit Kindern: Freibeträge für Kinder und das Kindergeld steigen 2021 ebenfalls. Beim Kinderfreibetrag gelten zukünftig 8.388 Euro statt wie bisher 7.812 Euro. Für die Eltern bedeutet dies eine sinkende Steuerlast.

15 Euro mehr gibt es beim Kindergeld: Für die ersten beiden Kinder werden nun jeweils 219 Euro gezahlt, für das dritte Kind 225 Euro und für alle weiteren Kinder 250 Euro.

Solidaritätszuschlag

1991 zunächst befristet für ein Jahr eingeführt, um unter anderem die Kosten der deutschen Einheit finanzieren zu helfen, begleitet der „Soli“ Steuerzahler nun über drei Jahrzehnte. 2021 ändert sich dies endlich für – so schätzt die Bundesregierung – 90% der Bevölkerung. Zukünftig wird der 5,5-prozentige Zuschlag erst erhoben, wenn die Freigrenze von 16.956 Euro Steuerzahlung überschritten wird. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro pro steuerpflichtiger Person wird damit kein „Soli“ mehr fällig, dem schließt sich eine Milderungszone an, die für zu versteuernde Einkommen bis 96.409 Euro gilt. Für Verheiratete verdoppeln sich diese Beträge.

Pendlerpauschale

Bei der Entfernungspauschale, die gerne auch „Pendlerpauschale“ genannt wird, tut sich ebenfalls etwas: Ab dem 1.1.2021 gelten neue Sätze, die längere Anfahrtswege zur Arbeit betreffen. Während Steuerpflichtige für die ersten 20 Kilometer des Arbeitsweges weiter 0,30 Euro je Kilometer ansetzen können, sind es ab dem 21. Kilometer im kommenden Jahr 0,35 Euro. Die Regelung gilt vorerst bis Ende 2023.

CO2-Steuer

Die Erhöhung der Pendlerpauschale hat allerdings auch eine Kehrseite: Die Einheitliche CO2-Steuer, die ab 2021 gilt und die für höhere Spritpreise sorgen dürfte. Ab 2021 beträgt die CO2-Steuer pro Tonne Kohlendioxid 25 Euro, bis 2025 wird der Preis sich auf 55 Euro erhöhen. Einnahmen aus der CO2-Steuer will die Regierung für die Entlastung der Verbraucher bei der EEG-Umlage nutzen.

KFZ-Steuer

Wer ein größeres Auto kauft, der muss sich ab 2021 auf höhere KFZ-Steuern einstellen. Der Grund hierfür sind stufenweise steigende Steuersätze für die CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Die Änderung gilt für alle erstmals ab dem 1.1.2021 zugelassene Fahrzeuge. Betroffen sind vor allem größere Automobile, wie zum Beispiel die Fahrzeuge aus dem SUV-Bereich.

Immobilienkauf – Maklerprovision

Ein häufiges Ärgernis beim Kauf von Immobilien – sei es Haus oder Wohnung: Der Verkäufer wälzt die Maklerprovision komplett auf den Käufer der Immobilie ab. Mit der Neuregelung, die übrigens schon am 23. Dezember 2020 in Kraft tritt, wird sich dies ändern: Dann müssen Immobilienkäufer bundeseinheitlich nur noch maximal die halbe Maklerprovision zahlen.

Grundrente

Zusätzlich zur regulären Rente sollen langjährig Rentenversicherte, die nur ein unterdurchschnittliches Einkommen haben, zukünftig eine Grundrente ausgezahlt bekommen. Die Zahlung ist aber an Voraussetzungen geknüpft, so müssen potenzielle Empfänger auf 33 Beitragsjahre kommen. Ein Antrag auf die Grundrente ist nicht nötig, die Rentenversicherer prüfen die Ansprüche automatisch.

Kranken- und Pflegeversicherung

2021 erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von 56.250 Euro auf 58.050 Euro. Wer gesetzlich krankenversichert ist, aber in eine private Krankenversicherung wechseln will, muss zukünftig mindestens 64.350 Euro Jahresbruttoeinkommen erreichen.

Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab dem 1.1.2021 eine neue monatliche Einkommensgrenze bis zu der Beiträge erhoben werden. Laut Angaben der Bundesregierung liegt die Grenze 2021 in den alten Bundesländern bei 7.100 Euro und in den neuen Bundesländern bei 6.700 Euro. In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten ab 2021 Einkommensgrenzen von 8.700 Euro (alte Bundesländer) und 8.250 Euro (neue Bundesländer).


Die Aufzählung ist nicht vollständig und ersetzt keine professionelle Beratung zum Beispiel bei Ihrer Bank in Finanzangelegenheiten. Bei Fragen können Sie zudem Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater, den zuständigen Sozialversicherungsträger oder einen Rechtsanwalt konsultieren.

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