Überprüfung
Kundendaten auf US-Hinweise prüfen: Kunden, die in den USA geboren sind, haben in Verbindung mit dem so genannten „Immigration and Nationality Act“ die Staatsangehörigkeit der USA. Kunden mit einer US-Staatsangehörigkeit oder einer steuerlichen Ansässigkeit in den USA sind meldepflichtig. Im Gegensatz zum deutschen Steuerrecht führt die Staatsangehörigkeit in den USA zur unbeschränkten Steuerpflicht. Wir sind auch verpflichtet, diejenigen Kunden zu melden, bei denen nach unseren Informationen nur möglicherweise eine US-Steuerpflicht besteht bzw. bei denen wir einen US-Bezug festgestellt haben.
Folgende Hinweise ergeben einen US-Bezug
- US-Staatsbürgerschaft oder dauerhafte US-Ansässigkeit
- Geburtsort in den USA
- Postanschrift oder Postfach in den USA
- US-Telefonnummer
- Dauerauftrag zur Überweisung von Finanzmitteln in die USA
- Handlungs- oder Verfügungsvollmacht zugunsten einer Person mit US-Adresse
- c/o-Adresse in den USA bzw. Postlagerungsadresse als einzige verfügbare Adresse (auch außerhalb der USA)
Beginn der Überprüfung: Zum Stichtag 30. Juni 2014 sind wir verpflichtet, bei allen Bestandskunden zu prüfen, ob ein US-Bezug besteht. Ab 1. Juli 2014 müssen Kunden bei neuen Konten in den Eröffnungsanträgen eine Selbstauskunft abgeben.
Aufforderung, den US-Steuerstatus zu klären: Wenn wir einen oder mehrere der aufgeführten US-Hinweise bei Kundendaten feststellen, fordern wir den Kunden auf, seinen US-Steuerstatus zu klären. Bestätigt der Kunde die US-Steuerpflicht, dann werden wir seine steuerlichen Daten jährlich über das BZSt an die amerikanische Finanzverwaltung (IRS) übermitteln. Widerlegt der Kunde die Hinweise zur US-Steuerpflicht, dann erfolgt keine Meldung. Reagiert der Kunde nicht, sind wir verpflichtet, seine Daten zu melden.