Die freiwillige Einlagensicherung
Die SÜDWESTBANK ist um die Sicherheit Ihrer Kunden bedacht und deshalb zusätzlich freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. (BdB).
Dieser sichert nach Maßgabe seines Statuts und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen Einlagen je Gläubiger maximal bis zur folgenden Höhe (Sicherungsgrenze):
3 Millionen Euro für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen unabhängig von ihrer Laufzeit und 30 Millionen Euro für nichtfinanzielle Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Verbände und Berufsorganisationen ohne Erwerbszweck und anderer in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensicherungsfonds genannter Gläubiger. In jedem Fall werden Einlagen bis maximal 8,75% der Eigenmittel der Bank im Sinne von Artikel 72 CRR geschützt, wobei Ergänzungskapital nur bis zur Höhe von 25% des Kernkapitals im Sinne von Artikel 25 CRR Berücksichtigung findet.
Ab dem 1. Januar 2030 werden die Sicherungsgrenzen weiter abgesenkt.
Detaillierte Informationen zum Umfang der Einlagensicherung entnehmen Sie bitte § 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds, dem Einlagensicherungsportal des Bankenverbandes unter www.einlagensicherung.de sowie Nr. 20 Abs. 1 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.