Erben & Vererben

Sie haben viel Zeit investiert, um sich um den Aufbau und den Erhalt Ihres Vermögens und um Ihre finanzielle Absicherung im Alter zu kümmern. Die SÜDWESTBANK unterstützt Sie dabei, Ihr Vermögen über Generationen zu sichern und für Sie und Ihre Familie wichtige Fragen zu klären – zum Beispiel, ob Steuern und Streit Ihr mühsam erarbeitetes Vermögen vermindern und wer sich bei Krankheit und Pflege im Alter um Sie kümmert.

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Vermögenssicherung über Generationen

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Welche Folgen haben die letzten Gesetzesänderungen für Sie? Wie hoch ist die voraussichtliche Steuer und bestehen Optimierungsmöglichkeiten?
  • Erbfolgestatus: detaillierte Darstellung der aktuellen oder geplanten Struktur
  • Nachlasssicherung: Sind Ihre Erben vor Streit und der Erbschaftsteuer geschützt?

Analyse und Antworten zur Nachlassoptimierung

Nach der umfassenden Analyse Ihrer individuellen finanziellen Situation erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Antworten, um die Erbfolge nach Ihnen in juristisch und wirtschaftlich klar geregelten Verhältnissen zu hinterlassen und Angehörige finanziell bestmöglich abzusichern. Ihr persönlicher Betreuer und unsere Nachlassexperten zeigen Ihnen, wie Schenkung, Nießbrauch oder Vor- und Nacherbschaft richtig eingesetzt werden können. Eine frühzeitige Nachlassplanung kann nicht nur Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch Ihre Einkommensteuer optimieren.

Den Nachlass richtig regeln

Nicht nur das lange politische Tauziehen um die jüngst verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer hat gezeigt: „Erben und Vererben“ ist ein Streitthema. Kaum ein anderes Thema sorgt für so viele rechtliche Auseinandersetzungen unter Verwandten. Vor allem Vererbende sollten sich deshalb frühzeitig Gedanken machen, ob und wie der Nachlass testamentarisch geregelt werden soll. Viele Aspekte sind bei einem letzten Willen zu beachten – vor allem familiär, aber auch rechtlich und steuerlich.

Selbst wenn kein Testament vorliegt, greifen Regelungen. Basis hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB. Doch die Paragrafen des BGB sind keine Ideallösung. Sie teilen die Erben in unterschiedliche Ordnungen ein, nach denen sich letztlich der Anteil am Erbe bestimmt. Zugleich bilden die Hinterbliebenen eine Erbengemeinschaft, können damit nur gemeinschaftlich entscheiden, wie mit dem Erbe verfahren wird – eine Regelung, die bei den Hinterbliebenen oftmals Konflikte schürt. Zugleich kann der Erblasser auf diesem Weg kaum Einfluss auf das nehmen, was nach seinem Tod mit dem Erbe geschieht.

Ein einfacher Weg, das Erbe in Familien zu regeln, ist das „Berliner Testament“. In diesem ist festgelegt, dass zunächst der überlebende Ehepartner als Alleinerbe fungiert. Erst nach dessen Tod erben die Kinder. Vor allem wenn ein größeres Vermögen vererbt werden soll und Erbschaftsteuer fällig wird, hat das Berliner Testament Nachteile: Erbt der überlebende Ehepartner, werden die Erbschaftsteuer-Freibeträge der Kinder nicht genutzt – immerhin 400.000 Euro je Kind. Folge könnte sein, dass ein größeres Erbe zum Teil gleich zweifach besteuert wird: Zum einen beim Tod des ersten Ehepartners, weil dessen Freibetrag überschritten wird, zum anderen beim Tod des zweiten Ehepartners und dem dann erfolgenden Übergang des Vermögens auf die Kinder.

Die Gestaltung eines letzten Willens will gut durchdacht sein. „Wer soll berücksichtigt werden?“, ist die wichtigste Frage, die es beim Verfassen eines Testaments zu beantworten gilt. Sinnvoll ist es daher, sich vor dem Verfassen des Testaments eine Übersicht über erbberechtigte Personen zu verschaffen. In der Regel unmöglich ist es, eine pflichtteilsberechtigte Person komplett zu enterben, in diesem Fall Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder und Kindeskinder, unter bestimmten Voraussetzungen auch die Eltern. Die Person kann von den anderen Erben den ihr zustehenden Pflichtanteil einfordern. Der Ausschluss eines Pflichtteilsberechtigten vom Erbe ist nur in sehr engen Grenzen zulässig.

Wer ein Testament verfassen will, muss bestimmte Formvorschriften beachten, diese sind zum Beispiel: 

  • Testamente müssen handschriftlich verfasst und mit dem kompletten Namen unterschrieben werden. 
     
  • Einmal verfasste Testamente können geändert werden, es gilt das jeweils jüngste Testament – daher sollten Testamente stets ein Datum tragen.
     
  • Der letzte Wille entfaltet zudem nur dann Wirkung, wenn das Testament nach dem Tod des Vererbenden gefunden wird. Hier kann es helfen, das Testament beim zuständigen Amtsgericht verwahren zu lassen. 

Wer keine Fehler machen will, der geht zu einem Experten, etwa zu einen Fachanwalt für Erbrecht oder einem Notar. Diese Beratung ist natürlich kostenpflichtig. Die Kosten sind insbesondere zur Vermeidung von oftmals noch teureren rechtlichen Auseinandersetzungen unter den Erben aber gut angelegtes Geld.

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