Förderberechtigt sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, (Arbeitnehmer), Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Arbeitslose und pflichtversicherte Selbständige.
Ehepartner, die selbst nicht zu diesem Personenkreis gehören und nicht dauerhaft getrennt leben, können über einen gekoppelten Zweitvertrag ebenfalls die Riester-Zulage in Anspruch nehmen.
Hier sehen Sie die im Laufe der Zeit stetig gestiegene Förderung und Steuervorteile.
| 2002-2003 | 2004-2005 | 2006-2007 | 2008-2017 | seit 2018 |
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Jährl. förderfähiger Gesamtbetr. inkl. Zul. (% vom Brutto-EK) | 1,00% | 2,00% | 3,00% | 4,00% | 4,00% |
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Jährliche Zulagen max. | 525 Euro | 1.050 Euro | 1.575 Euro | 2.100 Euro | 2.100 Euro |
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Grundzulage Ledige | 38 Euro | 76 Euro | 114 Euro | 154 Euro | 175 Euro |
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Grundzulage Verheiratete | 76 Euro | 152 Euro | 228 Euro | 308 Euro | 350 Euro |
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Zulage je Kind | 46 Euro | 92 Euro | 138 Euro | 185 Euro | 185 Euro |
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Ihre Vorteile der Riester-Rente
- Nutzung staatlicher Zulagen, Beiträge sind steuerlich absetzbar
- Zusätzliche Zulage in Höhe von 300 Euro für jedes Kind, wenn nach dem 31.12.2007 geboren und kindergeldberechtigt
- Einmaliger Zuschuss bei Neuabschluss in Höhe von 200 Euro für Berufsstarter, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Nachgelagerte Besteuerung: Erträge in Ansparphase bleiben unversteuert
- Lebenslange Rente, vererbbar an Ehepartner mit eigenem Altersvorsorgevertrag
Für eine ausführliche persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Experten und vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns, Sie in einer Filiale in Ihrer Nähe begrüßen zu dürfen.