Staatliche Förderung

Der Staat fördert Ihre private Vorsorge: Eigeninitiative wird heute mehr als je zuvor vom Staat mit Zulagen, aber auch mit Steuervergünstigungen belohnt.

seb_foerderung_900x900

Förderberechtigt sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, (Arbeitnehmer), Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Arbeitslose und pflichtversicherte Selbständige.

Ehepartner, die selbst nicht zu diesem Personenkreis gehören und nicht dauerhaft getrennt leben, können über einen gekoppelten Zweitvertrag ebenfalls die Riester-Zulage in Anspruch nehmen.

Hier sehen Sie die im Laufe der Zeit stetig gestiegene Förderung und Steuervorteile.

 2002-20032004-20052006-20072008-2017seit 2018
Jährl. förderfähiger Gesamtbetr. inkl. Zul. (% vom Brutto-EK)1,00%2,00%3,00%4,00%4,00%
Jährliche Zulagen max.525 Euro1.050 Euro1.575 Euro2.100 Euro2.100 Euro
Grund­zulage Ledige38 Euro76 Euro114 Euro154 Euro175 Euro
Grund­zulage Verhei­ratete76 Euro152 Euro228 Euro308 Euro350 Euro
Zu­lage je Kind46 Euro92 Euro138 Euro185 Euro185 Euro
Ihre Vorteile der Riester-Rente
  • Nutzung staatlicher Zulagen, Beiträge sind steuerlich absetzbar
  • Zusätzliche Zulage in Höhe von 300 Euro für jedes Kind, wenn nach dem 31.12.2007 geboren und kindergeldberechtigt
  • Einmaliger Zuschuss bei Neuabschluss in Höhe von 200 Euro für Berufsstarter, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Nachgelagerte Besteuerung: Erträge in Ansparphase bleiben unversteuert
  • Lebenslange Rente, vererbbar an Ehepartner mit eigenem Altersvorsorgevertrag

Für eine ausführliche persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Experten und vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns, Sie in einer Filiale in Ihrer Nähe begrüßen zu dürfen.

Die Rürup-Rente ist ideal für gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte, Selbständige, Heil- und Freiberufler sowie rentennahe Jahrgänge.

  • Hoher steuerlicher Vorteil durch Sonderausgabenabzug
  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Flexible Beitragsgestaltung auch während der Laufzeit
  • Vererbbar an Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder (max. bis Vollendung des 25. Lebensjahres)
  • Für eine ausführliche persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Experten und vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns, Sie in einer Filiale in Ihrer Nähe begrüßen zu dürfen.
  • Volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge
  • Sozialversicherungsersparnis auf die Beiträge
  • Einfache Übertragbarkeit auf einen neuen Arbeitgeber

Für eine ausführliche persönliche Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge und weiteren Möglichkeiten wie Direktversicherungen,  Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Pensionszusagen wenden Sie sich bitte an unsere Experten.

Vereinbaren Sie am besten jetzt einen Termin. Wir freuen uns, Sie in einer Filiale in Ihrer Nähe begrüßen zu dürfen.

Wir sind für Sie da

Wenden Sie sich einfach und direkt an uns.

Telefon0711/664 466 44
Emailinfo@suedwestbank.de

Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

9d0a34e1f9f72030aa97bb17bd30f05c6ad1e113