Verlustbescheinigung - Aktien und sonstige Kapitalerträge
Mit einer Verlustbescheinigung kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Verrechnung mit Kapitalerträgen von unterschiedlichen Bankverbindungen erfolgen oder zur Verrechnung von sogenannten Altverlusten.
Zur Verrechnung führen die Kreditinstitute Verlustverrechnungssalden, die auch als Verlustverrechnungstöpfe bezeichnet werden. Diese beziehen sich auf jeweils eine Kundenverbindung bei der SÜDWESTBANK AG. Es gibt einen Verlustverrechnungstopf für Aktiengeschäfte und einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf für alle anderen Kapitalerträge.
Verbleibt in einem der beiden Verlustverrechnungstöpfe am Jahresende im Saldo ein Verlust, wird dieser automatisch ins Folgejahr übertragen – soweit der Anleger nicht bis spätestens 15. Dezember des laufenden Jahres die Ausstellung einer Verlustbescheinigung bei der SÜDWESTBANK AG beantragt hat. In diesem Fall erfolgt kein Vortrag auf das Folgejahr und die entsprechenden Verlustverrechnungssalden werden zum 1. Januar des Folgejahres auf null gestellt. Die Verlustbescheinigung ist in die Jahressteuerbescheinigung integriert.
Hinweis: Die Erstellung der Verlustbescheinigung erfolgt nur bei steuerlich relevanten Vorgängen. Der Versand erfolgt automatisch per Post. Beachten Sie bitte, dass die bescheinigten Verluste ausgebucht werden und für eine automatische Verrechnung nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Beauftragung muss bis spätestens zum 15. Dezember des laufenden Jahres erfolgen!