So war es bis 2014
Bisher können Sie selbst entscheiden, ob Ihre Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer automatisch von der Bank einbehalten und entsprechend abgeführt wird, oder ob Sie diese in der Steuererklärung aufführen. Die Abgeltungssteuer wird bereits jetzt automatisch von den Banken an das Finanzamt abgeführt und ist damit für den Steuerzahler abgegolten. Diese Verfahrenserleichterung für die Steuerpflichtigen wird ab 2015 auch für den Kirchensteueranteil auf die Zinserträge genutzt.