Neu ab Oktober 2025: Empfängerüberprüfung bei Überweisungen 

Ab dem 9. Oktober 2025 gibt es bei Überweisungen eine wichtige gesetzliche Neuerung: Jede Überweisung in Euro wird automatisch geprüft, ob Empfängername und IBAN zusammenpassen – kostenlos und zu Ihrem Schutz.

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Warum gibt es diese Prüfung? 

Damit Sie sicherer überweisen können: 

  • Abweichungen werden schneller erkannt. 

  • Betrugsversuche können frühzeitig auffallen.

  • Mehr Sicherheit bei Überweisungen.

Was bedeutet das für Sie? 

  • Die Prüfung ist kostenlos. 

  • Sie gilt für alle SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro. 

  • Bei Daueraufträgen wird sie ebenfalls angewendet, sobald Sie diese neu anlegen oder ändern. 

  • Wenn die Überprüfung einmal nicht möglich ist (z. B. technische Störung), können Sie es einfach später erneut versuchen.

Wie funktioniert das? 

Wenn Sie eine Überweisung eingeben, passiert Folgendes: 

  1. Die Südwestbank fragt die Empfängerbank ab. 

  2. Sie bekommen sofort eine Rückmeldung: 

  • Name und IBAN stimmen überein: Sie können überweisen. 

  • Name und IBAN stimmen fast überein: Es gibt kleine Unterschiede (z. B. Schreibfehler im Namen). Der richtige Name wird angezeigt. 

  • Name und IBAN stimmen nicht überein: Name und IBAN passen nicht zusammen. 

Wichtiger Hinweis: Sollten Sie trotz Hinweis der Bank den Empfängernamen nicht korrigieren wollen, können Sie die Zahlung weiterhin durchführen. Bitte beachten Sie aber: Bei einer Falschüberweisung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. 

Die Empfängerüberprüfung konnte nicht durchgeführt werden.

Hier war die Überprüfung des Namens der Empfänger:in der Überweisung nicht möglich. Dafür gibt es verschiedene Gründe:

  • Das Konto der Empfänger:in ist kein Zahlungs-Konto (sondern zum Beispiel ein Spar-Konto).
  • Das Konto der Empfänger:in ist geschlossen.
  • Der Service für die Überprüfung der Empfänger:in funktioniert aus technischen Gründen nicht.
  • Die Bank der Empfänger:in unterstützt die Überprüfung (noch) nicht.
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Ihre Vorteile: 

  • Mehr Sicherheit: Sie überweisen an die richtige Person oder Firma. 

  • Mehr Klarheit: Abweichungen werden sofort sichtbar. 

  • Einfach für Sie: Es ändert sich nichts am Ablauf – nur die Sicherheit steigt. 

Fazit: Sie überweisen weiterhin wie gewohnt. Nur neu: Die Südwestbank prüft automatisch, ob Empfängername und IBAN zusammenpassen – kostenlos und zu Ihrem Schutz.

Fragen zur Empfängerüberprüfung

Die Empfängerüberprüfung gibt es 

  • bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen 
  • im eBanking, App, Agree21, SB-Automaten
  • zwischen Zahlungskonten 
  • ab 9. Oktober 2025 zwischen den Euroländern der Europäischen Union und
  • ab 9. Juli 2027 innerhalb der gesamten Europäischen Union. 

Zusätzlich können auch Island, Liechtenstein und Norwegen die gesetzlichen Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen

Dies bedeutet, dass der eingegebene Name ähnlich, aber nicht exakt identisch mit dem beim Empfängerkonto hinterlegten Namen ist. In solchen Fällen wird der richtige Name des Empfängers angezeigt und Sie können diesen Namen für die Überweisung übernehmen. Alternativ können Sie dennoch mit nahezu übereinstimmenden Empfängernamen fortfahren oder einen anderen Empfänger erfassen.

Wenn der Name nicht mit dem Inhabernamen übereinstimmt, erhalten Sie eine Warnung. Sie können dann die Eingaben korrigieren oder entscheiden, ob die Zahlung dennoch ausgeführt werden soll. In vielen Fällen ist es ratsam, vor der Zahlung Tippfehler zu überprüfen oder Rücksprache mit dem Empfänger zu halten.

Sie kennen den Zahlungsempfänger oder letztes Mal war es doch erfolgreich. Manchmal kennen Sie den Zahlungsempfänger nicht unter dem Namen, mit dem das Konto bei der Bank geführt wird. Diese Fälle lassen sich in der Regel aufklären, wenn Sie den Zahlungsempfänger ansprechen.

Die Empfängerüberprüfung kann mitunter aufgrund technischer Probleme nicht durchgeführt werden, die nach gewisser Zeit gelöst werden. Sie können den Vorgang später erneut durchführen. Die Zahlung kann auch ohne Empfängerüberprüfung durchgeführt werden.

Es gibt auch Fälle, bei denen die Empfängerüberprüfung nicht möglich ist, beispielsweise wenn das Zielkonto kein Zahlungskonto ist oder wenn die Bank des Zahlungsempfängers diese Überprüfung nicht unterstützt oder außerhalb der Europäischen Union ansässig ist.

Unabhängig vom Resultat der Empfängerprüfung haben Sie in jedem Fall die Möglichkeit, die Überweisung durchzuführen. Sollte der Name nicht oder nur teilweise übereinstimmen bzw. eine Empfängerüberprüfung nicht möglich sein, so verhindert dies die Möglichkeit zur Durchführung nicht.

  • Immer vollständige und offizielle Namen angeben
  • Spitznamen, Abkürzungen oder Namenszusätze vermeiden, die nicht bei der Bank hinterlegt sind
  • Stets die korrekte IBAN verwenden

Sie sollten sich in diesem Fall sofort an die Bank wenden. Sie kann versuchen, die Zahlung zurückzuholen. Eine Rückbuchung ist jedoch nur mit Zustimmung des Empfängers oder per Gerichtsbeschluss möglich. Die Empfängerüberprüfung minimiert das Risiko, ersetzt aber nicht Ihre Sorgfalt.

Sollte ein Konto mehrere Inhaber haben, muss der Auftraggeber nur den Namen eines Kontoinhabers bei der Beauftragung angeben. Der Kontowortlaut (z.b.: „Max Mustermann UND Maxima Musterfrau“) oder die Kontobezeichnung wird nicht für die Empfängerüberprüfung herangezogen. 

Wichtige Info für Unternehmenskunden

Nicht-Verbraucher (Firmenkunden) können bei Sammelaufträgen/Dateien mit mehr als einer Zahlung die Empfängerüberprüfung bewusst abwählen. Dafür muss die Opt-out Option genutzt werden. Dies dient der Vereinfachung z. B. bei regelmäßigen Gehaltszahlungen an bekannte Zahlungsempfänger. Die Opt-out Option muss in dem jeweiligen Kanal, über den die Sammelaufträge/Dateien beauftragt werden, ausgewählt werden. Wenn Nicht-Verbraucher (Firmenkunden) die Empfängerüberprüfung auch für Sammelaufträge/Dateien durchführen wollen, ist die Opt-in Option zu verwenden. Für Verbraucher (Privatkunden) gibt es diese Möglichkeit nicht.