Das neue Gesetz verpflichtet alle Banken, ihre Kunden ab 01. Januar 2016 nach ihrer steuerlichen Ansässigkeit zu befragen. Wenn Sie ein neues Konto oder Depot eröffnen, müssen Sie angeben, in welchem Land Sie Einkünfte versteuern (steuerliche Ansässigkeit) und die entsprechende Steueridentifikationsnummer mitteilen. Auch wenn Sie Bestandskunde sind, sind die Banken verpflichtet, eine mögliche steuerliche Ansässigkeit im Ausland zu überprüfen. Diess geschieht z.B., wenn sich die aktuelle Anschrift oder ein Postfach des Kunden im Ausland befindet. Dann nimmt die Bank Kontakt mit dem Kunden auf.