Der Staat fördert Ihre private Vorsorge: Eigeninitiative wird heute mehr als je zuvor vom Staat mit Zulagen, aber auch mit Steuervergünstigungen belohnt.
Förderberechtigt sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, (Arbeitnehmer), Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Arbeitslose und pflichtversicherte Selbständige.
Ehepartner, die selbst nicht zu diesem Personenkreis gehören und nicht dauerhaft getrennt leben, können über einen gekoppelten Zweitvertrag ebenfalls die Riester-Zulage in Anspruch nehmen.
Hier sehen Sie die im Laufe der Zeit stetig gestiegene Förderung und Steuervorteile.
Jahr | Jährlicher förderungsfähiger Gesamt-betrag inkl. Zulagen in % vom Brutto-EK | Jährliche Zulagen max. | Grundzulage Ledige | Grundzulage Verheiratete | Zulage je Kind |
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2002-2003 | 1,00% | 525 Euro | 38 Euro | 76 Euro | 46 Euro |
2004-2005 | 2,00% | 1.050 Euro | 76 Euro | 152 Euro | 92 Euro |
2006-2007 | 3,00% | 1.575 Euro | 114 Euro | 228 Euro | 138 Euro |
2008-2017 | 4,00% | 2.100 Euro | 154 Euro | 308 Euro | 185 Euro |
seit 2018 | 4,00% | 2.100 Euro | 175 | 350 | 185 Euro |
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Die Rürup-Rente ist ideal für gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte, Selbständige, Heil- und Freiberufler sowie rentennahe Jahrgänge.
Ihre Vorteile der Rürup-Rente
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine kapitalbildende Rentenversicherung, deren Beiträge aus dem Bruttogehalt entrichtet werden. Hierdurch sparen Sie sich Steuern und Sozialabgaben und halten somit Ihren eigenen finanziellen Aufwand gering.
Ihre Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
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