Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat diejenigen, die Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren. Jetzt reagiert der Gesetzgeber mit einer Novellierung des Wohnungsbauprämiengesetzes auf den Anstieg der Immobilienpreise: Ab 2021 wird die Wohnungsbauprämie und damit auch das Bausparen für angehende Eigenheimbesitzer deutlich attraktiver.
Wenn Sie im Jahr bis zu 700 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlen, erhalten Sie ab 2021 eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 Prozent auf diese Sparsumme – also bis zu 70 Euro. Für Verheiratete liegt der förderfähige Betrag mit 1400 Euro doppelt so hoch. Die verbesserte Wohnungsbauprämie bringt in diesem Fall 140 Euro pro Jahr. In beiden Fällen entspricht das einem Anstieg von über 50 Prozent. Somit ist die neue Wohnungsbauprämie eine gute Kompensation der aktuell relativ niedrigen Verzinsung des Bausparguthabens.
Die weitere gute Nachricht: Wer bereits heute einen Bausparvertrag abschließt, erhält ab 2021 ebenfalls die verbesserte Wohnungsbauprämie. Es lohnt sich also, schon jetzt den finanziellen Grundstein für die eigene Immobilie zu legen.
Neben der Zweckbindung sind die Einkommensgrenzen die zweite wichtige Voraussetzung für den Erhalt der verbesserten Wohnungsbauprämie. Derzeit liegen sie bei 25.600 Euro für Singles und 51.200 Euro für Verheiratete. Ab 2021 steigen die Grenzen auf 35.000 beziehungsweise 70.000 Euro. Wichtig zu wissen: Als Berechnungsgrundlage dient das zu versteuernde Einkommen, dessen Größenordnung Sie Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen können. Ihr Bruttoeinkommen kann unter Umständen deutlich höher sein, denn davon werden noch mehrere Posten wie zum Beispiel die Werbungskosten – etwa für die Fahrten zur Arbeit – und gegebenenfalls verschiedene Sonderausgaben abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Berücksichtigt werden dabei auch bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen oder Kinderfreibeträge.
Wenn Sie unmittelbar eine Immobilie finanzieren möchten, kommen Sie ebenfalls in den Genuss der verbesserten Wohnungsbauprämie, in diesem Fall mit einem Bauspar-Kombikredit: Sie schließen eine Vorfinanzierung ab, die Sie zunächst nicht tilgen müssen. Stattdessen fließen Ihre Einzahlungen inklusive der Wohnungsbauprämie und gegebenenfalls der Arbeitnehmersparzulage als Sparleistungen in einen Bausparvertrag. Dieser löst dann mit der Zuteilung die Vorfinanzierung ab. Die Einzahlungen für den Vertrag sind bis zur Zuteilung im Rahmen der oben genannten Höchstgrenzen förderfähig.
Sie interessieren sich für die staatliche Förderung mit der Wohnungsbauprämie? Dann kommen Sie einfach auf uns zu. Wir beraten Sie gerne.
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