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SEPA

Europaweit vereinfachter Zahlungsverkehr

SEPA ist ein Verfahren, mit dem Sie im Inland und in Europa Geld überweisen und einziehen können.

Die Möglichkeiten mit SEPA im Überblick

SEPA-Überweisung

Im Februar 2014 hat die SEPA-Überweisung das nationale Überweisungsverfahren abgelöst. Auf den BIC kann seit Februar 2016 sowohl bei nationalen als auch bei grenzüberschreitenden Überweisungen verzichtet werden (Ausnahmen: Schweiz, Monaco, San Marino).

SEPA-Lastschrift

Zwei Varianten stehen bei der Lastschrift zur Verfügung: Die Basislastschrift und die Firmenlastschrift, die nur zwischen Nichtverbrauchern eingesetzt werden darf.

Im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum sind auch grenzüberschreitende Lastschriften möglich.

Außerhalb von Deutschland sollten Sie die Lastschriftfähigkeit der Zahlerbank überprüfen. Nutzen Sie diesen Link:

 
 

Wer wiederkehrende Zahlungen z.B. in ein Nachbarland im Euroraum entrichten muss, kann die fälligen Beträge nun von seinem Inlandszahlungskonto als Lastschrift abbuchen lassen.

Die Berechtigung für den Einzug von Lastschriften ist das Mandat, das die Zustimmung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger zum Einzug fälliger Forderungen mittels Lastschrift und die Weisung an seine Bank zur Einlösung durch Belastung seines Zahlungskontos enthält. 

Basislastschriften, bei denen ein gültiges Mandat vorliegt, können bis zu acht Wochen nach dem Belastungstag ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Fehlt das unterschriebene Mandat, kann der Widerspruch wegen fehlendem Mandat bis zu 13 Monate erfolgen. Einer Firmenlastschrift kann nach Belastung nicht widersprochen werden. 

Lastschriften haben ein festes Fälligkeitsdatum, an dem die Kontobelastung erfolgt. Dieses wird dem Zahler vom Zahlungsempfänger vorab mitgeteilt, damit er für Deckung sorgen kann.

Jeder Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) besitzt eine eindeutige Kennung zur Identifizierung, die Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese Nummer und die vom Zahlungsempfänger jedem Mandat zuzuordnende Mandatsreferenz (z.B. Rechnungsnummer, Kundennummer) ermöglichen dem Zahler einen einfachen Abgleich von Belastungen auf seinem Bankkonto. Die Gläubiger-Identifikations-nummer ist in Deutschland 18 Stellen lang und wird von der Deutschen Bundesbank vergeben.

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