Im DFÜ-Abkommen hat die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), als Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände, den EBICS-Standard in der Schnittstellenspezifikation zum „Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut“ verankert. Für alle der DK angeschlossenen Kreditinstitute ist dieser seit dem 1. Januar 2008 verbindlich. Durch das DFÜ-Abkommen ist es Firmenkunden möglich, ihren Zahlungsverkehr mit einem Standardprodukt und einer Elektronischen Signatur mit jedem Kreditinstitut in Deutschland sicher abzuwickeln.
Das DFÜ-Abkommen enthält in seiner aktuellen Version folgende technische Anlagen:
Die Anlage 1 beschreibt die Verfahren, die für die multibankfähige und sichere Kommunikation über das Internet zwischen Kunde und Bank erforderlich sind.
Die Anlage 2 (Spezifikation für FTAM) ist per 31.12.2010 entfallen.
Die Anlage 3 enthält alle für den Inlands-, SEPA- und Auslands-Zahlungsverkehr erforderlichen Formatspezifikationen. Anlage 3 enthält auch die Datenformate für das Dokumenten- und Wertpapiergeschäft, sowie zu Kontostandsinformationen im SWIFT-Format und im neuen XML-Format (camt).
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