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Marktmissbrauchsverordnung

Was Sie wissen sollten

Der von den Finanzämtern durchaus akzeptierte Verkauf und Kauf von Wertpapieren „an sich selbst“ kann eine strafbare Marktmanipulation darstellen. Um strafrechtlichen Ärger zu vermeiden, sollten Sie Folgendes wissen: 

Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen

Verkaufen Kunden Wertpapiere an sich selbst oder – nach vorheriger Absprache – an nahestehende Personen, verweisen sie häufig auf steuerliche Gründe: Durch solche Geschäfte werden Verluste mit Gewinnen verrechnet. Zwei der häufigsten verbotenen Geschäfte im Börsenhandel sind die sogenannten „mit sich selbst Geschäfte“ („Wash-Trades“) und „abgesprochene Geschäfte mit anderen Personen“, z.B. mit Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden („Pre-Arranged Trades“). Diese sind jedoch verboten.

Mit sich selbst Geschäft („Wash-Trade“)

Bei einem „mit sich selbst Geschäft“ („Wash-Trade“) handeln Personen mit demselben Wertpapier mit sich selbst. In diesem Fall werden typischerweise fast gleichzeitig eine Order und eine gegenläufige Order (Verkauf und Kauf) für dasselbe Wertpapier in das Online-Brokerage System eingegeben; entweder über das Depot bei einer Bank oder über zwei Depots bei unterschiedlichen Banken.

Abgesprochenes Geschäft („Pre-Arranged Trade“)

Bei einem „abgesprochenen Geschäft“ („Pre-Arranged Trade“) sprechen sich zwei oder mehrere Personen beim Verkaufs- und Kaufauftrag mit im Wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen vorher ab. Typischerweise erfolgt der Verkauf und Kauf fast gleichzeitig. Als abgesprochen gelten auch Geschäfte, die mittels Depot-Vollmacht,  z. B. über das Depot von Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden abgewickelt werden.

Sowohl die oben beschriebenen „mit sich selbst Geschäfte“ („Wash-Trade“) als auch „abgesprochene Geschäfte“ („Pre-Arranged Trade“) sind grundsätzlich verboten und können strafrechtlich verfolgt werden. Es handelt sich hierbei nach Art. 12 der europäischen Marktmiss­brauchs­verordnung (MAR) um Markt­manipulation, die verboten ist.

Wie Sie es richtig machen

Achten Sie bitte immer darauf, dass die zuerst eingegebene Order bereits zur Ausführung gekommen ist, bevor Sie die zweite Order zum selben Wertpapier in das System eingeben. Verbotene Marktmanipulation ist ein Straftatbestand und kein Kavaliersdelikt. Verstöße können für die betroffenen Personen strafrechtliche Konsequenzen haben. Das Gesetz sieht in diesen Fällen empfindliche Geldbußen von bis zu 5 Millionen Euro und sogar Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren vor. Auch der Versuch einer Marktmanipulation ist strafbar.

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