Die Beiträge für die BasisRente – im Volksmund auch RürupRente genannt – werden zu großen Teilen vom Staat gefördert. Das lohnt sich ganz besonders für Selbstständige, Freiberufler sowie gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte: Sie sparen sinnvoll Steuern und investieren gleichzeitig in die Altersvorsorge. Überzeugen Sie sich selbst!
Das Finanzamt macht’s möglich. Der Fiskus fördert jährlich maximal 25.046 bzw. 50.092 Euro (Singles bzw. Ehepaare/eingetragene Lebenspartner). Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, in berufsständische Versorgungswerke oder in die Landwirtschaftliche Alterskasse kürzen diesen Betrag. Selbstständige können die maximalen Beträge voll ausschöpfen, wenn sie keine Beiträge in oben genannte Versorgungssysteme einzahlen.
Jedes Jahr gibt es mehr zurück: 2020 können 90 % der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Der staatlich geförderte Anteil steigt jährlich, bis 2025 die vollen 100 % der Beiträge absetzbar sind.
Bis zum Rentenbeginn müssen die Erträge nicht versteuert werden. Erst die Leistungen werden besteuert. Der steuerfreie Anteil der Rente ist dabei abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Er wird als Euro-Betrag aus der Jahresrente 2020 des zweiten Kalenderjahres ermittelt und bleibt über die gesamte Rentenzahldauer unverändert. Die zur Auszahlung
kommenden Leistungen in der Auszahlungsphase (nach Abzug des o.g. steuerfreien Anteils der Rente) versteuern Sie als sonstige Einkünfte zu einem dann meist geringeren Steuersatz als in Ihrem aktiven Berufsleben.
Sie können neben den monatlichen Beiträgen auch flexibel ab einem Beitrag von 1.000 Euro zuzahlen und so die Steuererstattung Jahr für Jahr optimieren. Übrigens: Auch mit einer Einmalzahlung in die BasisRente besteht für Sie die Möglichkeit, steuerwirksam fürs Alter vorzusorgen!
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