Neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge bildet die betriebliche Altersvorsorge einen der Stützpfeiler im deutschen „Drei-Säulen-Modell“ der Altersvorsorge. 2002 war in dieser Hinsicht ein einschneidendes Jahr: Seitdem haben Beschäftigte das Recht, durch den Arbeitgeber Teile ihrer Entgeltzahlungen – darunter auch Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld – in Ansprüche für eine betriebliche Altersvorsorge ansparen zu lassen. Dies erfreut sich steigender Beliebtheit. Seit 2002 haben die Vertragszahlen stetig zugenommen.
Die diversen Möglichkeiten der Betriebsrente sind längst Teil vieler Tarifverträge geworden. Geregelt wird dabei unter anderem, ob und in welcher Höhe auch der Arbeitgeber seinen finanziellen Beitrag zu den Betriebsrenten leistet. Anspruch auf eine Umwandlung eigener Entgelte in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge haben Beschäftigte, die gesetzlich rentenversichert sind, also zum Beispiel auch Auszubildende oder Personen mit einem befristeten Arbeitsvertrag.
Ein Vorteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge bleibt frei von Steuerabzügen und Sozialabgaben, da dieser direkt dem Bruttogehalt entnommen wird.
Für wen lohnt sich die Einzahlung in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag?
Grundsätzlich erst einmal für alle, die den Anspruch auf diese Leistung haben. Überschussbeteiligungen erhöhen zusätzlich den Sparbetrag und damit die zu erwartende Versorgungszahlung im Alter. Ersparnisse bei Steuerzahlungen und Sozialabgaben fangen zudem Teile der nötigen Beitragszahlungen auf. Dennoch sollte vor Abschluss eines solchen Vertrages die Frage stehen, ob die zusätzlichen Altersvorsorgeausgaben in das Haushaltsbudget passen.
Wie viel sollte ich einzahlen?
Der Gesetzgeber hat die Obergrenze steuerfrei bei 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung festgesetzt. 2020 liegt diese Grenze bei 82.800 Euro pro Jahr, der Vorsorgehöchstbetrag damit bei 6.624 Euro.
Arbeitnehmer sollten berücksichtigen, dass damit zum Beispiel auch die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und das Nettogehalt kleiner ausfallen. Dennoch lohnt sich die Einzahlung, denn die Einsparungen bei den Steuerabzügen und Sozialabgaben kompensieren Teile des Betrags, der in die betriebliche Altersvorsorge fließt.
Wie flexibel ist die betriebliche Altersvorsorge?
Die Einzahlungen können angepasst oder auch unterbrochen werden. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels können bestehende Verträge weitergeführt oder angesparte Beträge auf einen neuen Vertrag „mitgenommen“ werden, auch eine private Weiterführung oder eine Beitragsfreistellung sind möglich. Zudem ist das bereits angesparte Kapital im Fall einer Arbeitslosigkeit vor der Anrechnung bei „Hartz IV“ geschützt.
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