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Bei diesem Verfahren wird mit der girocard (auch europäische) bezahlt. Durch Eingabe der persönlichen Geheimnummer (PIN) wird die Zahlung legitimiert. Wenn die Karte nicht gesperrt ist, der Verfügungsrahmen der Karte oder das Kontoguthaben die Zahlung noch zulassen und die PIN richtig ist, wird ein OK („Zahlung erfolgt“) zurück an das Terminal gemeldet. Die kartenausgebende Bank übernimmt dann die Zahlungsgarantie. Hierbei wird eine Autorisierungsgebühr berechnet.
Der Kunde unterschreibt hier den Terminalbeleg. Die Legitimation erfolgt nur mittels Unterschrift. Dieses Verfahren verzichtet komplett auf eine Prüfung. Eine Zahlungsgarantie gibt es dort nicht, ebenso fallen keine Autorisierungsgebühren an. Allerdings hat der Händler das Recht, die Kundendaten (Adresse) bei dessen Bank anzufragen – sofern er den unterschriebenen Terminalbeleg vorlegen kann. Der Kunde bzw. die kartenausgebende Bank kann die Lastschrift innerhalb acht Wochen zurückgeben. Dieses Verfahren ist nur für Stammkundschaft geeignet.
Für die Akzeptanz von Kreditkarten muss ein Vertrag mit den jeweiligen Kreditkartengesellschaften vorliegen. Der Kunde muss den Terminalbeleg unterschreiben oder seine Geheimnummer (PIN) eingeben. Die Kreditkartengesellschaft berechnet ein Autorisierungsentgelt.
Dieses Verfahren gibt dem Händler die Möglichkeit, Karten aus dem europäischen Ausland zu akzeptieren. Der Kunde gibt beim Bezahlen seine Geheimnummer (PIN) ein. Es erfolgt dann eine Online-Autorisierung, bei der die PIN und der Betrag geprüft werden. Die kartenausgebende Bank übernimmt eine Zahlungsgarantie. Hierbei wird eine Autorisierungsgebühr berechnet.
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